Steuerbefreiung für E-Autos verlängert
Die zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Elektro-fahrzeugen wurde mit Verabschiedung des „Siebten Ge-setzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ verlängert. Damit sind reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18.5.2011 bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden, weiterhin für zehn Jahre, längstens bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit.