Steuerberatung für Familienunternehmen
Unabhängig davon wie groß ein Familienunternehmen ist: es weist wesentlich andere Strukturen auf als ein managergeführtes Unternehmen und stellt daher auch besondere Ansprüche die Steuerberatung für Familienunternehmen.
Insbesondere wenn mehrere Familienmitglieder an einem Unternehmen teilhaben, sind Sie als Familienunternehmer schnell mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Zahlreiche steuerliche Ausnahmen und Sonderregelungen sind zu beachten, vor allem dann, wenn sowohl das Unternehmen als auch das Privatvermögen eine hohe Komplexität erreicht haben. Da wir viele Unternehmen erfolgreich in die nächste Generation begleitet haben und einige Mandate seit mehr als 30 Jahren betreuen, bringen wir unsere Erfahrung im Rahmen der Steuerberatung gerne auch in Ihr Familienunternehmen ein. Dabei haben wir nicht nur die steuerlichen und rechtlichen Aspekte im Auge, sondern wissen auch um die besonderen Konfliktpotenziale auf diesem Gebiet und wie diese umgangen bzw. gelöst werden können. Vor allem familiäre und persönliche Aspekte sind von zentraler Bedeutung.
Darüber hinaus zeichnen sich Familienunternehmen durch eine einzigartige Firmenkultur aus, die in sehr starkem Maße von der jeweiligen Familie geprägt ist. Prozesse und Strukturen sind so individuell wie die dahinterstehende Gesellschafterfamilie selbst. Daher ist im Rahmen der Steuerberatung für Familienunternehmen von entscheidender Wichtigkeit, ein tiefes Verständnis für diesen besonderen Charakter eines Unternehmens zu entwickeln. Der persönliche Kontakt und die enge Abstimmung mit Ihnen bestimmen daher unsere Unternehmens- und Steuerberatung für Familienunternehmen.
Unsere Leistungen in der Steuerberatung für Familienunternehmen umfassen unter anderem:
- Planung der Unternehmensnachfolge
- Beratung bei Beirats- und Aufsichtsratsfunktionen
- Trennung von betrieblichem und privatem Vermögen
- Laufende Steuerberatung und Steuererklärungen
- Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
- Rechtliche und steuerliche Beratung der Erbfolge und der vorweggenommenen Erbfolge unter Beachtung eines fairen Ausgleichs der Interessen der Nachfolger und der Führungsstrukturen im Unternehmen (z.B. durch Nießbrauchmodelle, vorgeschaltete Familiengesellschaften, Trennung von betrieblichem und privatem Vermögen, Vermeidung von Betriebsaufspaltungsrisiken)
- Umsetzung von Familienverfassungen
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.